Wir bedienen keine Privatpersonen mit chemischen Stoffen
Der Transport von Chemieprodukten erfordert technische Einrichtungen an Fahrzeugen und spezielle Kenntnisse des Fahrzeugführers.
Unsere Fahrzeuge sind nach den gesetzichen Vorgaben ausgerüstet und unser Personal ist qualifiziert und gemäß der ADR ausgebildet.
Daher liefern wir unsere Produkte über unseren Fuhrpark an Sie aus, in Ausnahmefällen auch
mit Speditionen.
Abholungen wollen wir eigentlich nicht und sind nur in Ausnahmefällen möglich.
Bitte denken Sie bei Abholungen daran, daß Ihr Fahrzeug und dessen Ausrüstung den gesetztlichen Vorschriften entspricht und das Fahrpersonal entsprechend qualifiziert ist.
Stichwort Ladungssicherung!
Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen wird nicht beladen.
Mindestausrüstung von Fahrzeugen wenn Gefahrgut im PKW transportiert wird:
Beim Transport von gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen
(unter 1000 Punkte) müssen im Fahrzeug zwingend folgende
Ausrüstungsgegenstände mitgeführt werden.
Von der einwandfreien Funktion der Ausrüstung muß sich der
Fahrzeugführer vor der Fahrt überzeugen; Ebenso muß der
Fahrzeugführer mit der Bedienung der Ausrüstungsgegenstände vertraut sein.
Mindestens 1 tragbarer Feuerlöscher für die Brandklassen A,B,C mit
einem Mindestfassungsvermögen von 2 kg (ADR 8.1.4.2)
Ausrüstung für alle Klassen (ADR 8.1.5.2)
Ausrüstung für Klassen 3,4.1, 4.3, 8 oder 9 (ADR 8.1.5.3.)
Diese Regelung wird von uns als Verlader kontrolliert.
Wir weisen darauf hin, daß keine Verladung erfolgt wenn die o.g. Punkte nicht sichergestellt sind!